Parteiverkehr im Rathaus und dem Landratsamt wieder möglich

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Parteiverkehr in den Rathäusern nach vorheriger Terminvereinbarung

Ab Montag, 11. Mai 2020 bietet die Stadt den Bürgern einen eingeschränkten Parteiverkehr in den vier Rathäusern. Besuche sind dann nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies war schon jetzt in dringenden Fällen erlaubt, nunmehr entfällt die Dringlichkeit als Begründung.

Allerdings müssen Besucher vorher einen Termin vereinbaren und die in den Rathäusern geltende Mund-Nasen-Maskenpflicht beachten. Die Stadt bittet die Besucher, dass sie ihre Masken selber mitbringen.

Ein Zutritt ohne Maske ist nicht erlaubt. Desinfektionsmittel stehen bereit. Der Zugang zu den Rathäusern ist weiterhin geschlossen, Besucher mit Termin müssen klingeln und werden dann eingelassen. Die Terminabsprache erfolgt am besten mit dem zuständigen Amt bzw. Ansprechpartner. Diese finden sich im Bereich „Rathaus & Bürgerservice“ auf der Internetseite der Stadt unter https://www.neumarkt.de.

Aber auch telefonisch unter der Nummer 09181/255-0 oder per Mail unter info@neumarkt.de können sich die Bürger melden, sie werden dann an die entsprechenden Mitarbeiter weitergeleitet. Ungeachtet dessen bittet die Stadt die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Corona-Pandemie um Prüfung, ob ein persönlicher Besuch im Rathaus notwendig ist oder ob das Anliegen auch per Telefon, per E-Mail oder auch schriftlich abgewickelt werden kann.

Termine auch im Landratsamt wieder möglich

Das Landratsamt Neumarkt ermöglicht in dringenden Angelegenheiten ab Montag, 11. Mai, wieder Besuche und Vorsprachen im Amt.

Allerdings muss dazu vorher mit den zuständigen Stellen wie z. B. den Zulassungsstellen in Neumarkt und Parsberg sowie allen anderen Bereichen ein Termin vereinbart werden. Außerdem ist während des gesamten Besuches im Amt ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Landrat Willibald Gailler und die Abteilungsleiter des Amtes bitten, nach wie vor alle dafür geeigneten Anfragen und Anträge telefonisch, schriftlich oder online zu erledigen.

Das Bürgertelefon des Landratsamtes ist weiterhin unter der Telefonnummer 09181-470 470 erreichbar, und zwar von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 8.00 – 14.00 Uhr und Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen von 9.00 bis 12.00 Uhr.

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